Der Frühling bietet sich besonders gut für ausgedehnte Waldspaziergänge mit Hund an. Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich jedoch in den Frühlingsmonaten fort. Daher gilt während der «Brut- und Setzzeit» in einigen Kantonen Leinenpflicht im Wald und an Waldrändern. Was dies für Hundehalter und Wildhüter bedeutet, erfahren Sie im «tierisch» Beitrag.
(Quelle: MEIKO/Tierisch)